AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand März 2026
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundebetreuung „Pfoten-Patrouille“, Inhaberin Rosa König, Anger Str. 3 in 40593 Düsseldorf (nachfolgend „Pfoten-Patrouille“), und den Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kundin“), die Dienstleistungen im Bereich der mobilen und individuellen Hundebetreuung, insbesondere Gassi-Service, Tagesbetreuung und Urlaubsbetreuung, in Anspruch nehmen.
Mit der Buchung einer Leistung erkennt der Kunde diese AGB in vollem Umfang an. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Ziel von „Pfoten-Patrouille“ ist es, eine zuverlässige, artgerechte und verantwortungsvolle Betreuung von Hunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu gewährleisten. Diese AGB dienen der Transparenz, Sicherheit und einer fairen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
1. Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Pfoten-Patrouille – Liebevolles Dogsitting, Rosa König, Anger Str. 3 in 40593 Düsseldorf– gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
2. Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Pfoten-Patrouille den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Pfoten-Patrouille zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Unterzeichnung eines Hundebetreuungsvertrages bestätigt der Kunde, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Sollte sich ein Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden erklären, so kann ein Hundebetreuungsvertrag zwischen ihm und Pfoten-Patrouille nicht zustande kommen.
3. Begriffsbestimmungen
- Hundetagesstätte bezeichnet die tageweise Betreuung eines Hundes ohne Übernachtung. Der Hund wird am selben Tag zu einer vereinbarten Uhrzeit gebracht und wieder abgeholt.
- Hundepension bezeichnet die Betreuung des Hundes mit mindestens einer Übernachtung. Der Hund wird an einem vereinbarten Tag gebracht und verbleibt für die Dauer der Buchung in der Obhut von Pfoten-Patrouille. Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Walking-Service (Gassi-Service) bezeichnet den Service, bei dem ein Hund zu einer vereinbarten Uhrzeit am Wohnort des Halters abgeholt, spazieren geführt und anschließend zum Wohnort des Halters zurückgebracht wird.
- Pfoten-Patrouille bezeichnet die Inhaberin Rosa König, Anger Str. 3, 40593 Düsseldorf, Tel.: +49 174 3470143.
4. Vertragsinhalt
- Die Betreuung umfasst die Betreuung des Hundes zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung) und/oder den Aufenthalt in der Wohnung/ Garten des Betreuers. In diesem Fall: Angerstraße 3 in 40593 Düsseldorf.
- Für Hunde, die nicht im Rudel gehalten werden können oder sollen (z. B. aufgrund von Unverträglichkeit, Krankheit oder besonderen Bedürfnissen), bietet Pfoten-Patrouille eine exklusive Einzelbetreuung an.
Diese Form der Betreuung erfordert einen erhöhten Zeitaufwand und den Verzicht auf weitere Buchungen im selben Zeitraum. Der Preis wird je nach Betreuungsdauer und Anforderungen individuell vereinbart. - Es obliegt Pfoten-Patrouille darüber zu entscheiden, ob der Hund in die Gruppen passt oder ob eine Einzelhaltung notwendig ist.
- Pfoten-Patrouille hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
- Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
5. Artgerechte Haltung
- Pfoten-Patrouille verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht
zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie das Landeshundegesetz NRW und dessen Nebenbestimmungen zu beachten. - Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet Pfoten-Patrouille, dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem eingezäunten Gartengelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
- Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet Pfoten-Patrouille, dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Spaziergang zu verschaffen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund mit einer Leine gesichert und geführt wird und stellt sicher, dass der Betreuungsperson die benötigten Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund auf Wunsch des Besitzers auf Spaziergängen auch ohne Leine geführt werden kann und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Kunde ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf sowohl auf dem Gartengelände als auch außerhalb des Geländes bekommt.
- Pfoten-Patrouille ist nicht verpflichtet, während der Betreuungszeit schmutzig gewordene Hunde zu reinigen.
6. Läufige Hündin
- Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden, sollten sie es dennoch werden, müssen sie unverzüglich abgeholt werden. Hündinnen können frühestens 6 Wochen nach der letzten Läufigkeit betreut werden.
- Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundetagesstätte geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, so wird für evtl. auftretende Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen.
7. Krankheiten, Impfungen, Tod
- Gültiger Impfpass ist bei Ankunft des Probetages vorzulegen und wird bei Pfoten-Patrouille hinterlegt.Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes bei Pfoten Patrouille ist ein gültiger Impfausweis. Er ist bei Anreise vorzulegen. Bei Abholung erhält der Besitzer den Impfausweis zurück.
- Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension, dass dieser über einen gültigen, aktuellen Impfschutz verfügt mit folgenden Impfungen:
*Staupe(S) *Hepatitis(H) *Parvovirose(P) *Parainfluenza/Zwingerhusten(Pi) *Leptospirose(L) *Tollwut(T)
Alle Impfungen müssen mindestens 2 Wochen alt sein und dürfen höchstens 1 Jahr bzw. 2 o. 3 Jahre bei Tollwut zurückliegen. Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist Pfoten-Patrouille berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten. - Der Hundehalter versichert mit Übergabe seines Hundes, dass dieser zum Zeitpunkt der Betreuung gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie regelmäßig entwurmt und gegen Parasiten behandelt ist.
Insbesondere muss der Hund innerhalb der letzten 3 Monate eine wirksame Wurmkur sowie eine Antiparasitenprophylaxe (z. B. gegen Flöhe und Zecken) erhalten haben. - Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung oder über eine Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung schriftlich bekannt zu geben. Evtl. Medikamente mit Medikationsplan und schriftlicher Anweisung der Verabreichung sind zu hinterlegen. Pfoten-Patrouille übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt dessen Hundehalter die dadurch entstandenen Kosten, wie medizinische Behandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere, Desinfektion der Räumlichkeiten und des Geländes und Ähnliches. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung kommen. Für diesen Fall wird von Pfoten-Patrouille keine Haftung übernommen.
- Pfoten-Patrouille übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung o.Ä. seines Hundes erfolgen sollen. Pfoten-Patrouille ist berechtigt einen Tierarzt zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Kunden übernommen.
- Tierarztkosten, die durch Verletzungen beim Spiel oder Beißereien entstanden sind, trägt grundsätzlich der jeweilige Besitzer des Hundes.
- Pfoten-Patrouille achtet ständig auf ein friedliches Miteinander. Dennoch kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen. Sollte dabei ein Hund verletzt werden, trägt die eventuellen Tierarztkosten der jeweilige Besitzer. Pfoten-Patrouille übernimmt keine Haftung.
- Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall o.Ä. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird Pfoten-Patrouille einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen oder/und den Hund ggf. aufzubewahren. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
8. Verhalten auf dem Betriebsgelände
- Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände ausschließlich im ausgewiesenen Eingangsbereich zu betreten.
- Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht ausnahmslos Leinenpflicht für alle Hunde.
- Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Zutritt zu weiteren Bereichen des Geländes (z. B. Garten, Innenbereiche) ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung oder mit vorheriger Zustimmung der Pfoten Patrouille gestattet.
- Der Hundehalter sowie Begleitpersonen verpflichten sich zur Einhaltung folgender Eingangs-, Vorgarten und Gartenregeln:
- Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Betreuung führen.
- Ruhe ist oberstes Gebot – dauerhaftes Bellen ist zu vermeiden.
- Der Vorgarten darf jeweils nur von einem Hund-Mensch-Team gleichzeitig betreten werden.
- Im Eingangsbereich und Vorgarten gilt strikte Leinenpflicht.
- Es ist kein Leinenkontakt zu anderen Hunden oder Personen erlaubt.
- Markieren im Eingangsbereich und Vorgarten ist untersagt; sollte es dennoch dazu kommen, ist dies der Pfoten Patrouille unverzüglich mitzuteilen.
- Kotabsatz ist umgehend durch den Hundehalter zu beseitigen und kann in der bereitgestellten Mülltonne entsorgt werden.
9. Haftung
- Der Hundehalter bleibt während der gesamten Betreuungszeit Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
- Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung besteht. Eine Kopie der Versicherungspolice ist der Anmeldung beizufügen. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter vollumfänglich für alle durch den Hund verursachten Schäden an Personen, Tieren oder Sachen.
- Der Kunde versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und über alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) verfügt.
- Die Betreuung erfolgt in der Regel in gruppenähnlicher Haltung. Dabei kann es zu sozialtypischen Interaktionen und Auseinandersetzungen zwischen Hunden kommen. Pfoten-Patrouille übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die dem Hund hierbei entstehen.
- Eine Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes während der Betreuung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Pfoten-Patrouille begrenzt.
- Pfoten-Patrouille haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Hundehalters (z. B. Halsband, Leine, Decken, Spielzeug), die mitgegeben wurden.
- Pfoten-Patrouille haftet nicht für Schäden oder Verschmutzungen in der Wohnung oder im Eigentum des Hundehalters, die durch den eigenen Hund verursacht werden (z. B. bei Hol- und Bringdienst).
- Entweicht der Hund trotz sorgfältiger Betreuung und aller zumutbaren Sicherungsmaßnahmen, ist eine Haftung durch Pfoten- Patrouille ausgeschlossen.
- Die Entscheidung über die Aufnahme unkastrierter Rüden oder unkastrierter Hündinnen obliegt ausschließlich Pfoten-Patrouille.
- Pfoten-Patrouille übernimmt keine Haftung für Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.
10. Verpflichtungen
- Der Kunde verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.
- Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Pfoten-Patrouille den Kunde und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
- Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Kunde alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Pfoten-Patrouille über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.
- Der Kunde verpflichtet sich Pfoten-Patrouille über alle Auflagen durch Behörden zu informieren - Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Kunde.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen Notfallkontakt zu nennen, der jederzeit erreicht werden kann. Der Hundehalter bzw. der Notfallkontakt wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Er wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Betreuung Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht oder sonstige unerwartete Gründe auftreten, die eine Abholung des zu betreuenden Hundes im Ermessen von Pfoten-Patrouille notwendig machen. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass sein Hund durch ihn oder durch den Notfallkontakt innerhalb von 2 Stunden (120min) abgeholt wird.
- Sollte der zu betreuende Hund vorzeitig abgeholt werden, ist der Hundehalter verpflichtet, den gesamten Preis für den ursprünglich geplanten Aufenthalt und alle damit verbundenen Dienstleistungen zu bezahlen. Er hat keinen Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine Erstattung auf den vertraglich vereinbarten Preis.
11. Vertragsformen und Buchungsregelungen
- Einmalige Betreuung (z. B. Urlaubsbetreuung):
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags sowie dem Zahlungseingang der gebuchten Leistung. Er endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Regelmäßige Betreuung: 10er-Karte Gassi Service + Tagesbetreuung (flexible Betreuung ohne Vertragsbindung):
Pfoten-Patrouille bietet die regelmäßige Betreuung ausschließlich über ein flexibles 10er-Karten-System an. Diese berechtigt zur Inanspruchnahme von insgesamt zehn Einheiten des vereinbarten Services (z. B. Gassi-Service oder Tagesbetreuung), ohne dass ein dauerhaftes Betreuungsverhältnis mit Mindestlaufzeit besteht.
Die 10er-Karte ist nicht personengebunden, jedoch hundegebunden – d. h. sie gilt ausschließlich für den im Vorfeld angemeldeten Hund. Die Einheiten können flexibel und nach Verfügbarkeit in Anspruch genommen werden. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Die 10er-Karte ist ab Kaufdatum zwölf Monate gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos. Eine Auszahlung oder anteilige Erstattung nicht genutzter Leistungen ist ausgeschlossen.
Mit dem Kauf der 10er-Karte wird der vollständige Betrag im Voraus fällig. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Widerruf nach Beginn der ersten Inanspruchnahme einer Leistung.
- Wiederkehrende Urlaubsbetreuung / Stammkundenregelung:
Für Stammkunden kann ein Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, der die wiederkehrende Urlaubsbetreuung regelt. Die konkreten Betreuungszeiträume, Leistungen und Preise werden jeweils individuell vereinbart und gelten mit schriftlicher Bestätigung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) und Zahlungseingang als verbindlich gebucht.
Eine erneute Unterzeichnung des Vertrags ist bei jeder Buchung nicht erforderlich. Es gelten die jeweils gültigen Preise und AGB zum Zeitpunkt der Buchung. Die Stornobedingungen und Zahlungsregelungen finden auf jede einzelne Buchung Anwendung.
12. Abrechnung und Zahlungsweise
- Pfoten-Patrouille bietet Betreuungsleistungen im Bereich Tagesbetreuung sowie Walking-Service (Gassi-Service) ausschließlich auf Basis vorausbezahlter 10er-Karten an.
- Nach Buchung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag, der vor Inanspruchnahme der ersten Einheit vollständig per Überweisung oder bar zu zahlen ist.
- Eine rückwirkende Abrechnung erfolgt in diesen Bereichen nicht. Nicht genutzte Einheiten der 10er-Karte verfallen nach Ablauf der Gültigkeit (zwölf Monate ab Kaufdatum) ersatzlos.
- Für andere Leistungen (z. B. Urlaubsbetreuung) gelten gesonderte Zahlungsregelungen gemäß dem jeweiligen Vertrag oder der Buchungsbestätigung.
13. Zahlungsbedingungen
1. Urlaubsbetreuung – Neukunden
Nach erfolgter Reservierung erhält der Neukunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag der gebuchten Urlaubsbetreuung. Die Buchung gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang als verbindlich bestätigt.
Die Zahlung hat per Überweisung sofort innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung zu erfolgen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, behält sich Pfoten-Patrouille das Recht vor, die Reservierung ohne weitere Ankündigung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.
2. Urlaubsbetreuung – Stammkunden
Für Stammkunden mit bestehendem Betreuungsvertrag gelten die individuell vereinbarten Urlaubszeiträume mit schriftlicher Bestätigung und Zahlungseingang als verbindlich gebucht. Die Zahlung hat per Überweisung sofort innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung zu erfolgen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
3. Tagesbetreuung
Für Stammkunden mit bestehendem Betreuungsvertrag gelten die individuell vereinbarten Tagesbetreuungszeiträume mit schriftlicher Bestätigung und Zahlungseingang als verbindlich gebucht. Die Zahlung hat per Überweisung sofort innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung zu erfolgen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
4. Gassi-Service
Für Stammkunden mit bestehendem Betreuungsvertrag gelten die individuell vereinbarten Gassi-Zeiträume mit schriftlicher Bestätigung und Zahlungseingang als verbindlich gebucht. Die Zahlung hat per Überweisung sofort innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung zu erfolgen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Sonstiges
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5 € pro Mahnung erhoben. Die Mahngebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
14. Stornierung durch den Kunden
- Allgemeine Regelung
Mit der verbindlichen Buchung wird der Urlaubsbetreuungszeitraum exklusiv für den Hund reserviert. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
- Regelung bei Nutzung einer 10er-Karte
Im Rahmen der Gassi-Betreuung bzw. 10er-Karte ist eine flexible Terminverschiebung möglich:
Termine, die im Voraus der jeweiligen Kalenderwoche (also bis Sonntag 23:59 Uhr der Vorwoche) abgesagt oder verschoben werden, bleiben erhalten und können innerhalb der Gültigkeitsdauer der 10er-Karte nachgeholt werden.
Kurzfristige Absagen innerhalb der laufenden Kalenderwoche führen zum Verfall des Termins, sofern keine anderweitige Absprache erfolgt. - Stornogebühren Urlaubsbetreuung
- Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Übernachtung, beginnend mit dem Tag der Anreise.
- Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- Unter 14 Tagen vor Betreuungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei Pfoten-Patrouille.
15. Kulanzregelung
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. durch tierärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung des Hundes) kann Pfoten-Patrouille aus Kulanz eine Umbuchung oder Teilgutschrift anbieten. Aus vorher gewährten Kulanzgutschriften ergibt sich kein Folgerecht bei gleichen Fällen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
16. Übernachtungsleistungen
- Sowohl Anreise- als auch Abreisetag werden voll berechnet.
17. Höhere Gewalt / Unmöglichkeit der Leistung
- Im Sinne der §§ 275 und 313 BGB gilt eine Leistung als unmöglich, wenn sie aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden kann. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen.
- Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem:
- Epidemien und Pandemien, die von der WHO als gesundheitsgefährdend eingestuft werden und durch behördlich angeordnete oder freiwillige Quarantäneauflagen eine Durchführung der Betreuung unmöglich machen,
- extreme Wetterereignisse (z. B. starke Gewitter, Hagel, Sturm, Hitze), wenn sie das Wohl der Hunde gefährden oder die Betreuung objektiv unzumutbar machen.
- Pfoten-Patrouille behält sich das Recht vor, den Inhalt und Umfang der Betreuung in solchen Fällen im Sinne des Tierschutzes anzupassen oder einzelne Betreuungstermine abzusagen.
- Sollte eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
- In solchen Fällen ist Pfoten-Patrouille jedoch bemüht, nach Möglichkeit und Kapazität einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
18. Datenschutz
- Pfoten-Patrouille erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Betreuungsvertrags und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
- Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. im Rahmen einer Notfallversorgung) oder gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Hundehalter hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei Pfoten-Patrouille gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
- Eine weitergehende Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
19. Foto und Filmaufnahmen
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen der Betreuung Foto- und Filmaufnahmen seines Hundes angefertigt werden dürfen.
- Der Hundehalter räumt Pfoten-Patrouille unwiderruflich, unentgeltlich sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung in allen bekannten Medienformaten.
- Die Aufnahmen dürfen von Pfoten-Patrouille für werbliche und publizistische Zwecke verwendet werden. Dies schließt insbesondere die Nutzung auf der Website, in sozialen Medien, in Flyern, Plakaten, Pressemitteilungen oder sonstigen Werbemitteln ein.
- Pfoten-Patrouille ist berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte (z. B. Werbepartner, Agenturen oder Medienunternehmen) zu übertragen.
- Auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses bleibt Pfoten-Patrouille berechtigt, die erstellten Aufnahmen uneingeschränkt weiter zu nutzen.
- Die Einwilligung und Rechteübertragung erfolgen ausdrücklich unentgeltlich.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
21. Sonstige Vereinbarungen und Vertragsfortführung
- Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde den Hundebetreuungsvertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Infoblatts verbindlich an.
- Für zukünftige Betreuungen im Rahmen einer wiederkehrenden Betreuung (z. B. regelmäßige Gassi-, Tagesbetreuung oder Urlaubsbetreuung) gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern sich keine wesentlichen Änderungen seitens Pfoten-Patrouille, des Hundehalters oder des betreuten Hundes ergeben. In diesem Fall ist kein neuer Vertrag erforderlich.
22. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Sitz von Pfoten-Patrouille als Gerichtsstand.
